Compliance
Wie wir arbeiten
Hochwertige Waren und prominente Kunden brauchen eine lückenlose Dokumentation. Was sich nicht belegen lässt, machen wir nicht.
IKundenidentifizierung
- Identifizierung von Kunden und Lieferanten, einschließlich wirtschaftlich Berechtigter, vor einem schriftlichen Angebot.
- Registerauszüge und Ausweisdokumente werden angefordert und aufbewahrt.
IISanktionsprüfung
- Kunden, Lieferanten, Partner, Waren, Länder und Routen werden mit den Sanktionslisten der EU, der UN und der USA abgeglichen.
- Quellen: EU Sanctions Map, konsolidierte Liste des UN-Sicherheitsrats, OFAC Sanctions List Search.
IIIHerkunft von Mineralien und Metallen
- Sorgfaltsprüfung in der Lieferkette nach dem OECD-Leitfaden für verantwortungsvolle Lieferketten von Mineralien.
- Für Zinn, Tantal, Wolfram und Gold gilt die EU-Konfliktmineralienverordnung (EU) 2017/821.
- Unabhängige Inspektion, Analyse oder Laborgutachten vor der Zahlung.
IVDiamanten
- Rohdiamanten nur mit Zertifikat des Kimberley-Prozesses, wie in der EU durch die Verordnung (EG) 2368/2002 vorgeschrieben.
- Geschliffene Diamanten und Farbedelsteine mit Gutachten unabhängiger gemmologischer Labore.
VGeldwäscheprävention
- Wir arbeiten nach dem Geldwäschegesetz (GwG).
- Keine Bargeschäfte. Diskretion gegenüber Dritten bedeutet nie Anonymität gegenüber dem Gesetz.
- Unterlagen werden fünf Jahre aufbewahrt.
- Zahlungen für Waren laufen nie über Raritas Sourcing: Sie gehen direkt an den Lieferanten oder über Treuhand bzw. Notar. Unser Honorar wird separat abgerechnet.
VIExportkontrolle
- Waren und Bestimmungsländer werden anhand der EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 und des deutschen Außenwirtschaftsrechts (AWG/AWV) geprüft.
- Ist eine Genehmigung erforderlich, wird sie vor dem Versand beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingeholt. Ohne Genehmigung kein Versand.
Zoll, Barmittelkontrolle und Kulturgut
- Ausfuhr und Einfuhr werden über lizenzierte Zollagenten beim Zoll angemeldet.
- Goldbarren und Goldmünzen gelten nach der EU-Barmittelverordnung (EU) 2018/1672 als Barmittel: Führt unser Kurier 10 000 € oder mehr über die EU-Außengrenze mit, wird dies angemeldet.
- Kunstwerke und Antiquitäten reisen nur mit den Aus- und Einfuhrpapieren, die das EU-Recht und das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) verlangen.
Partner für Luftfahrt, Fahrzeuge, Sicherheit und Tresore
- Privatflugzeuge werden nur bei Luftfahrtunternehmen mit gültiger Betriebsgenehmigung (AOC) gechartert. Raritas Sourcing ist Organisator und betreibt keine Luftfahrzeuge.
- Chauffeurdienste erbringen lizenzierte Personenbeförderungsunternehmen, Sicherheitsleistungen ausschließlich im Einsatzland lizenzierte Unternehmen. Raritas Sourcing erbringt beides nicht selbst.
- Lizenzen und Versicherungen jedes Partners werden vor Arbeitsbeginn geprüft; die Partner Ihres Mandats stehen im schriftlichen Angebot.
- Der Inhaber von Raritas Sourcing ist Investor in einem unserer Partnerunternehmen. Kunden können jederzeit einen anderen lizenzierten Partner wählen.